Lkw und Anhängerfahrzeuge mit einem Y-Probefahrtnummernschild fallen, sofern sie bestimmte Sonderbedingungen einhalten, nicht unter die Mautpflicht.
Lkw und Anhängerfahrzeuge mit einem Y-Probefahrtnummernschild fallen, sofern sie bestimmte Sonderbedingungen einhalten, nicht unter die Mautpflicht.
Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in der Wallonie. Grund für diese Tarifänderung ist eine Anpassung an den Index. Die Tarife gelten für alle belgischen und ausländischen Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen und Anhängerfahrzeuge der Kategorie N1 mit Karosseriecode BC.
Ab dem 1. Januar 2018 ändern sich vier Aspekte der bislang bekannten LKW-Maut. Die Regionalregierungen haben eine Tarifänderung in den drei belgischen Regionen beschlossen.
Diese Fahrzeuge müssen daher bei Fahrten in Belgien auf öffentlichen Straßen mit einer permanent eingeschalteten On Board Unit (OBU) ausgestattet sein.
Mit dieser Maßnahme reformieren die Region Brüssel-Hauptstadt, die Flämische Region und die Wallonischen Region die Finanzierung der Straßeninfrastruktur durch Einführung einer Kilometerabgabe, die eher die Nutzung als das Eigentum eines Lkw berücksichtigt.
Am 01.04.2016 führen die drei Regionen Belgiens die Maut für Lkw über 3,5 Tonnen ein.