Lkw-Kilometergebühr: Was sich zum 1. Januar ändert

Lkw-Kilometergebühr: Was sich zum 1. Januar ändert

By: stephanie

Brüssel, 7. Dezember 2023 – Ab Montag, 1. Januar 2024, werden folgende Elemente im Kilometergebührensystem geändert:

In Flandern wird der Tarif für 686 km Straßen von Null auf einen Normaltarif angehoben. Für emissionsfreie Fahrzeuge (ZEV) wird im gesamten flämischen Straßennetz ein Vorzugssatz von null Cent/km gewährt. Allerdings bleibt die OBU für ZEVs verpflichtend. In der Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonien (Sofico) werden ZEVs weiterhin in die Emissionsklasse EURO VI eingestuft.

In der Wallonie (Strukturierungsnetzwerk Sofico) werden die Kilometertarife indexiert. In Flandern und der Region Brüssel-Hauptstadt findet die Indexierung am 1. Juli statt.

Ab dem 01.01.2024 ist die Nutzung einer OBU vom Typ TriBoxAir des Dienstleisters Eurotoll auf belgischen Straßen nicht mehr gestattet. Der Dienstleister Eurotoll hat seine betroffenen Kunden bereits informiert. Kunden dieses Dienstleisters, die noch keine Nachricht erhalten haben oder ihre TriBoxAir noch nicht ausgetauscht haben, werden gebeten, sich an Eurotoll zu wenden.

Die „On Board Unit“-Software (OBU) der sechs Dienstleister, die für die Meilenerfassung in Belgien akkreditiert sind, wird automatisch aktualisiert, um die neuen Tarife und Netzwerke widerzuspiegeln, die ab dem 1. Januar in Kraft treten. Die sechs betroffenen Dienstleister sind Axxès, Satellic, Telepass, Toll4Europe, TotalEnergies Marketing Services und W.A.G. Zahlungslösungen.

Eine OBU ist ein Gerät , das die Anzahl der gefahrenen Kilometer auf gebührenpflichtigen Straßen aufzeichnet. In Belgien oder im Ausland zugelassene Lkws und Anhängerfahrzeuge müssen auf öffentlichen Straßen in den drei Regionen immer mit einer eingeschalteten OBU fahren.

Der Betrag pro Kilometer auf mautpflichtigen Straßen hängt von drei Faktoren ab: der Region, in der sich die Straße befindet, der HzM und der Euro-Emissionsnorm des Fahrzeugs. Die Maut gilt für drei HzM-Kategorien (über 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen, über 12 Tonnen bis 32 Tonnen und über 32 Tonnen) und sieben Euro-Normen (von der umweltschädlichsten Euro 0-Norm bis zur umweltfreundlichsten Euro 6-Norm). Je höher die Euronorm des Fahrzeugs und je niedriger seine HzM, desto vorteilhafter der Tarif pro zurückgelegtem Kilometer.

Am 1. Januar werden die neuen Tarife auf der Download-Seite der Viapass-Website angeboten. Sie können die Tarife, die ab diesem Zeitpunkt gelten, bereits in der Rubrik Aktuell der Website einsehen.

Aufmerksamkeit:

  • Der Vorzugstarif für ZEVs gilt nur in Flandern. In Brüssel und Wallonien (Sofico) werden ZEVs weiterhin zur EURO VI-Kategorie gehören.
  • ZEVs müssen immer mit einer OBU ausgestattet sein, auch auf alle flämischen Straßen.

Die Nulltarifstrecken, die in Flandern auf den Normaltarif umgestellt werden, sind auf der Karte unten dargestellt.

  • Die dunkelvioletten Straßen bilden das aktuelle Straßennetz ohne Nulltarif;
  • Hellviolette Strecken sind Strecken, die am 01.01.2024 vom Nulltarif auf den Normaltarif umgestellt werden.