lkw-kilometergebühr: was sich zum 1. juli ändert

lkw-kilometergebühr: was sich zum 1. juli ändert

By: stephanie

Brüssel, 24. April 2024 – Ab Montag, dem 1. Juli 2024, gelten in Flandern und Brüssel neue Lkw-Mauttarife. Dabei handelt es sich um eine Anpassung an den Index.

Um die Ökologisierung des Logistikverkehrs zu fördern, hat die Region Brüssel-Hauptstadt ab dem 01.07.2024 den Vorzugssatz von null Eurocent/km auch für Null-Emissions-Fahrzeuge (ZEV) gewährt, wie dies bereits auf dem gesamten flämischen Straßennetz der Fall war. Die OBU bleibt jedoch für ZEV obligatorisch. In Wallonien (Sofico) werden ZEV weiterhin in die Emissionskategorie EURO VI eingestuft.

Weder in Flandern noch in der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu diesem Zeitpunkt Straßen mit einem höheren Wert als Null hinzukommen. Darüber hinaus hat die Region Wallonien einen Teil der N246 in Tubize (zwischen KP 0 und KP 1,45) aus dem zedierten Netz in das kommunale Straßennetz überführt. Damit entfallen auf dieser Strecke die Kilometergebühren für Lkw.

Zur Erinnerung: Die Mauttarife gelten für alle belgischen und ausländischen Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen und Sattelzugmaschinen der Klasse N1 mit der Karosserienummer BC.

Die „On Board Unit“-Software (OBU) der zes Dienstleister mit einer Lizenz für die Mauteinziehung in Belgien wird automatisch mit den neuen und ab dem 1. Juli geltenden Tarifen nachgerüstet. Die zes Dienstleister sind zurzeit Axxès, Satellic, Telepass, Toll4Europe, TotalEnergies Marketing Services und W.A.G. Payment Solutions.

Eine OBU ist ein Gerät in einer Lkw-Kabine, das die Anzahl der gefahrenen Kilometer auf gebührenpflichtigen Straßen aufzeichnet. In Belgien oder im Ausland zugelassene Lkws und Anhängerfahrzeuge müssen auf öffentlichen Straßen in den drei Regionen immer mit einer eingeschalteten OBU fahren.

Der Betrag pro Kilometer auf mautpflichtigen Straßen hängt von drei Faktoren ab: der Region, in der sich die Straße befindet, der HzM und der Euro-Emissionsnorm des Fahrzeugs. Die Maut gilt für drei HzM-Kategorien (über 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen, über 12 Tonnen bis 32 Tonnen und über 32 Tonnen) und sieben Euro-Normen (von der umweltschädlichsten Euro 0-Norm bis zur umweltfreundlichsten Euro 6-Norm). Je höher die Euronorm des Fahrzeugs und je niedriger seine HzM, desto vorteilhafter der Tarif pro zurückgelegtem Kilometer.

Am 1. Juli werden die neuen Tarife auf der Download-Seite der Viapass-Website angeboten. Sie können die Tarife, die ab diesem Zeitpunkt gelten, jetzt bereits hier einsehen.