Eventuell nicht mautpflichtige Fahrzeuge

Eventuell nicht mautpflichtige Fahrzeuge

Eventuell sind Sie nicht von der Maut betroffen, wenn Ihr Fahrzeug einer der folgenden Fahrzeugklassen angehört. Haben Sie die Bedingungen überprüft und glauben Sie es gibt eine Chance dass Sie nicht mautpflichtig sind? Registrieren Sie sich über das folgende Antwortformular. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Fahrzeugklassen, die von der Mautpflicht befreit sind, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die vollständige Liste der Fahrzeuge, die nicht in den Anwendungsbereich der Maut fallen, finden Sie hier.

Ausländische Fahrzeuge ≤ 3,5 Tonnen zGG

Sie unterliegen nicht der Mautpflicht, wenn Ihr Fahrzeug ≤ 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht angibt und NICHT als N1/BC mit einem zGG des Zuges (= Gewicht der Zugmaschine und des Anhängers zusammen) > 3,5 Tonnen zGG zugelassen ist.

Autobus
Für Autobusse gilt keine Mautpflicht, wenn Ihr Fahrzeug in der Fahrzeugklasse M (=Personenbeförderung) zugelassen ist.

Betonpumpe ohne Mischer und ohne Möglichkeit zum Transport von Beton

Sie unterliegen der Mautpflicht nicht, wenn Ihr Fahrzeug nicht in der Lage ist, Güter wie Beton zu transportieren.

Hummer, Dodger oder Pick-up ≤ 3,5 Tonnen zGG

Für Autobusse gilt keine Mautpflicht, wenn Ihr Fahrzeug in der Fahrzeugklasse M (=Personenbeförderung) zugelassen ist.

Kirmes- und Zirkuswagen

Sie sind von der Mautpflicht befreit, wenn Ihr Fahrzeug einen Wohnwagen zieht und mit einem Logo gekennzeichnet ist. Wichtig: Nachstehend geht es um den Typ Campingwagen und nicht um den Typ Wohnmobil.

Lkw mit Generator 

Sie sind nicht betroffen, wenn Ihr Fahrzeug keine Güter transportieren kann und wenn der Höchstzulässige
Masse abzüglich des Leergewichts weniger als 500 kg hat.

Mobiler Kran

Ihre Fahrzeuge sind nicht mautpflichtig, wenn sie keine Güter befördern können.

Oldtimer (> 30 Jahre)

Ihre Fahrzeuge sind nicht mautpflichtig,

  • wenn Ihr Fahrzeug über 30 Jahre alt ist.
  • wenn Sie das in Belgien verpflichtete O-Nummernschild besitzen. Als Ausländer unterliegen Sie den Bedingungen des O-Nummernschildes aus dem K. E. vom 15. März 1968, die im Folgenden definiert sind:
    • Sie befördern keine Güter. Güter sind alles, was man be- und entladen kann wie einen anderen Oldtimer.
    • Das Fahrzeug wird nicht aus kommerziellen oder beruflichen Zwecken oder entgeltlichen Personentransport eingesetzt. Wichtig: Reklameträger ist auch eine kommerzielle Aktivität.
    • Das Fahrzeug darf nicht für tägliche Fahrten, z. B. im Berufsverkehr, genutzt werden.
  • Siehe Infografik

Pferdetransportfahrzeug (Hobby und Beruf)

  • Sie unterliegen der Maut nicht, wenn Ihr Fahrzeug in der Fahrzeugklasse M (= Wohnmobil) zugelassen ist.
  • Siehe Infografik

Planierraupe, Dumper oder Bagger

Die Fahrzeuge sind nicht mautpflichtig, wenn sie keine Güter befördern können.

Schulungsfahrzeug (sofern Doppellenkung)

Sie sind von der Mautpflicht befreit, wenn Sie bestätigen, dass Ihr Fahrzeug diese zusätzlichen Bedingungen erfüllt:

  • Sie haben eine Doppellenkung in der Kabine,
  • Sie transportieren keine Güter (außer zu Ausbildungszwecken, z. B. Betonsteine),
  • Sie sind von außen mit der Kennzeichnung „Fahrschule“ auf dem Traktor erkennbar,
  • Sie sind auf den Namen einer Fahrschule oder eines Sozialfonds für Transport und Logistik eingetragen.

Teleskoplader/Leiternbühne/Aufzug (ohne Laderampe oder Werkstatt)

Sie sind nicht betroffen, wenn Ihr Fahrzeug keine Güter transportieren kann und weniger als 500 kg Leergewicht hat. Ihr Fahrzeug hat keine Ladefläche, keinen Laderaum und keine Werkstatt.

Traktor

Sie bestätigen, dass Ihr Fahrzeug zu (einer) der folgende(n) Klasse(n) gehört:

  • Landwirtschaftliches Fahrzeug, das ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke und in begrenztem Umfang auf öffentlichen Straßen eingesetzt wird
  • Traktor nur für die Pflege von Straßenrändern (wenn kein Anhänger)
  • Traktor mit Campingwagen
  • Oldtimer-Traktor mit folgenden zusätzlichen Bedingungen:
    • mindestens 30 Jahre alt,
    • transportiert keine Güter,
    • wird nicht für berufliche oder kommerzielle Zwecke schließlich Werbung verwendet;
    • keine tägliche Nutzung im Berufsverkehr
  • Traktor zu Ausbildungszwecken mit den folgenden zusätzlichen Bedingungen:
    • Sie dürfen keine Güter befördern (außer zu Ausbildungszwecken, z. B. Betonsteine),
    • Sie sind von außen mit der Kennzeichnung „Fahrschule“ auf dem Traktor erkennbar,
    • Sie sind auf den Namen einer Fahrschule oder eines Sozialfonds für Transport und Logistik eingetragen.

Wohnmobile / Campingwagen (wenn zugelassen als Personentransport)

  • Sie bestätigen, dass Ihr Fahrzeug in der Fahrzeugklasse M (= Personentransport) zugelassen ist. Die Bedingungen für ein Wohnmobil / einen Campingwagen sind in den technischen Vorschriften beschrieben (Siehe Certificate of Conformity (C.O.C.) – Konformitätsbescheinigung):
    • wenigstens vier Räder,
    • für den Personentransport entwickelt,
    • maximum acht Passagiere,
    • Wohnraum mit Sitzecke, eventuell Klapptisch, Kochnische, Stauraum, Schlafraum,
    • fest an der Karosserie befestigt.
  • Siehe Infografik
  • Wichtig: Wenn Sie Ihr Fahrzeug von der Klasse N (= Lkw) in ein Wohnmobil umwandeln, fällt das Fahrzeug nicht automatisch in die Klasse M (= Personenbeförderung). Sie müssen zunächst die Fahrzeugpapiere ändern lassen, damit das Fahrzeug in die Klasse M eingestuft wird und Sie nicht mehr der Maut unterliegen.