Mautplicht ?

Mautplicht ?

Nur in zwei Nischen bei den Fahrzeugklassen zahlt der Fahrzeuginhaber keine Maut. Viapass unterscheidet zwischen nicht mautpflichtigen Fahrzeugen und Fahrzeugen, die von der Maut befreit sind:

  • Fahrzeuge, die der Mautpflicht nicht unterliegen und optional die Anerkennung beantragen können.
  • eine begrenzte Anzahl Fahrzeuge, die von der Maut befreit sind und pflichtmäßig eine Befreiung brauchen, bevor sie im Verkehr fahren dürfen. Alle anderen Fahrzeuge kommen NICHT für eine Befreiung in Frage. Dies sind ausschließlich:
    • Fahrzeuge, die ausschließlich von Militär, Zivilschutz, Feuerwehr und Polizei genutzt werden und von außen als solche erkennbar sind,
    • Fahrzeuge, die speziell und ausschließlich für medizinische Zwecke ausgerüstet und als solche erkennbar sind,
    • Fahrzeuge für die Landwirtschaft, für den Gartenbau oder Forstwirtschaft, die nur in begrenztem Umfang öffentliche Straßen in Belgien benutzen und ausschließlich für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Fischzucht und die Forstwirtschaft eingesetzt werden.

Die allgemeine Regel, die bestimmt, welche Fahrzeuge der Mautpflicht unterliegen:

  • Fahrzeuge der Klasse N (= Lastkraftwagen; siehe Fahrzeugpapiere) sind nicht mautpflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht (= zGG) kleiner oder gleich 3,5 Tonnen ist.
    1. Fahrzeuge der Klasse N1 sind nicht mautpflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht (= zGG) kleiner oder gleich 3,5 Tonnen ist. Die einzige Ausnahme sind Zugmaschinen der Fahrzeugklasse N1/BC, sofern die Zugmaschine mehr als 3,5 Tonnen wiegt, wenn man das Gewicht von Zugmaschine und Anhänger (= zGG) addiert. Siehe auch Feld F3 in den Fahrzeugpapieren.
    2. Die Fahrzeugklassen N2 und N3 sind in der Regel schwerer als 3,5 Tonnen zGG, es sei denn, das Fahrzeug der Klasse N2 wurde auf ein zGG von ≤ 3,5 Tonnen abgelastet und entspricht damit der Fahrzeugklasse N1. Das wird in Feld F2 der Fahrzeugpapiere angegeben.
  • Fahrzeuge der Klasse M in den Fahrzeugpapieren sind für die Personenbeförderung bestimmt und unterliegen daher nie der Maut. Dazu gehören beispielsweise die meisten Busse und Pkws.

Busse der klasse M (siehe Fahrzeugpapiere) unterliegen nicht der belgischen Maut.