Brüssel, April 2020 ___ Am 1. Juli 2020 werden in Belgien einige Änderungen der Kilometergebühr für Lastkraftwagen mit einer Höchstzulässige Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen und Anhängerfahrzeuge der Kategorie N1 mit Karosseriecode BC eingeführt. Die Gebühren werden an den Index in Flandern und Brüssel angepasst.
In Flandern wird eine zusätzliche Anpassung des Grundpreises und des Gewichtsparameters vorgenommen, wie in Artikel 31 des Programmdekrets vom 20.12.2019 angegeben. https://codex.vlaanderen.be/PrintDocument.ashx?id=1032535&datum=&geannoteerd=false&print=false
Die Tarife in Wallonien bleiben unverändert. Die Tabelle mit den neuen Tarifen finden Sie unten.