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FAQS & Dokumentation

CO₂-Emissionsklasse rechner

Mit dem CO₂‑Emissionsklassenrechner können Sie die Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs in nur wenigen Schritten bestimmen.

Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2019 werden automatisch der CO₂‑Emissionsklasse 1 zugeordnet. Dies gilt auch für Fahrzeuge, für die noch keine gesetzliche Regelung festgelegt wurde (z. B. bestimmte schwere Nutzfahrzeuge).

Fahrzeuge ohne Emissionen (ZEV) werden direkt der CO₂‑Emissionsklasse 5 zugeordnet.

Für die Überprüfung der CO₂‑Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs werden drei Angaben benötigt:

  • das Datum der Erstzulassung,
  • die Fahrzeuguntergruppe,
  • der spezifische CO₂‑Emissionswert.

1 / Antriebsart

Wählen Sie die Antriebsart Ihres Fahrzeugs aus: Hilfe anzeigen

2 / Datum der erstmaligen Zulassung

Das Datum der erstmaligen Zulassung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung im Feld B.

Lastwagen mit festem Aufbau Hilfe anzeigen

Sattelzugmaschine Hilfe anzeigen

Zusätzliche Informationen für die Untergruppe

Wenn Sie Ihre Untergruppe nicht kennen, füllen Sie bitte die folgenden Angaben aus:

Ist Ihr Fahrzeug mit einem Liegeplatz ausgestattet?

Wie hoch ist die Nennleistung des Motors in kW?

Spezifische CO₂ Emissionen

Die spezifischen CO₂-Emissionen finden Sie in:

  • Zulassungsbescheinigung im Feld V7
  • Customer Information File (CIF) unter Punkt 2.3 oder 2.6.1
  • Certificate of Conformity (CoC) im Feld 49.5
CO₂-Emissionen in g/tkm

CO₂ Emissionsklasse

Anhand Ihrer Angaben haben wir folgendes Ergebnis für das eingereichte Fahrzeug erhalten:

CO₂-Emissionen:

Ihr Fahrzeug befindet sich in Klasse 1

CO₂-Emissionen:

Ihr Fahrzeug befindet sich in Klasse 2

CO₂-Emissionen:

Ihr Fahrzeug befindet sich in Klasse 3

CO₂-Emissionen:

Ihr Fahrzeug befindet sich in Klasse 4

CO₂-Emissionen:

Ihr Fahrzeug befindet sich in Klasse 5

CO₂-Emissionen:

Ihr Fahrzeug befindet sich in Klasse 1
Keine CO₂‑Emissionsklasse gefunden.
Für bestimmte Fahrzeuge existiert noch keine gesetzliche Regelung. Standardmäßig wird Ihrem Fahrzeug die CO₂‑Emissionsklasse 1 zugeordnet.

Was soll ich tun?

Falls erforderlich,
Übermitteln Sie den Parameter CO₂‑Emissionsklasse Ihrer OBU an Ihren Dienstleister
Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein: Zulassungsbescheinigung, Customer Information File (CIF) und Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC), falls erforderlich, bei Ihrem Dienstleister.

Für die CO₂‑Klasse 1 benötigen Sie keinen Nachweis.

Die Vorgehensweise kann je nach Dienstleister variieren; konsultieren Sie die Liste der in Belgien aktiven Dienstleister (viapass.be/
Wie bezahle ich).

Um das Ergebnis zu exportieren, geben Sie bitte Ihr Kennzeichen ein:

Die ermittelte CO₂‑Klasse wird auf Grundlage der oben von Ihnen eingegebenen Parameter berechnet. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Daten korrekt einzugeben. Obwohl dieses Tool mit der erforderlichen Sorgfalt entwickelt wurde, kann keinerlei Garantie für die Genauigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten CO₂‑Emissionsklassen übernommen werden. Maßgeblich für die Bestimmung der anwendbaren CO₂‑Emissionsklasse eines Fahrzeugs sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Nutzung einer mautpflichtigen Straße geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Gültigkeit: Die Einstufung eines Fahrzeugs in die CO₂‑Emissionsklasse 2 oder 3 ist für 6 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung gültig. Nach diesem Zeitraum wird eine neue Überprüfung durchgeführt, und gegebenenfalls kann eine Neueinstufung erfolgen. Dieses Verfahren wiederholt sich alle 6 Jahre.