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LKW-Maut für Güterkraftverkehr – die Anpassungen ab 1. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 ändern sich vier Aspekte der bislang bekannten LKW-Maut. Die Regionalregierungen haben eine Tarifänderung in den drei belgischen Regionen beschlossen. Flandern und Wallonien erweitern ihr mautpflichtiges Straßennetz. Die drei Regionalregierungen fügen auch eine neue Kategorie mautpflichtiger Fahrzeuge hinzu und ändern das Bußgeldsystem.

Die ab 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Maßnahmen sind:

1. Das Straßennetz

Nach Auswertung der seit 1,5 Jahren geltenden LKW-Maut hat die flämische Regierung die Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes um weitere 157 Kilometer beschlossen. Wallonien fügt 4 Kilometer hinzu. In Brüssel gab es bereits eine LKW-Maut für alle Autobahnen und andere Straßen innerhalb der Region.

In Flandern und Wallonien kommen die folgenden Abschnitte hinzu:

Flandren

  • ab der Kreuzung mit der R16 (Lier) bis einschließlich der Kreuzung mit der E34 (Zoersel)
  • N35 ab der Kreuzung mit der N43 (Deinze) bis einschließlich der Kreuzung mit der N37 (Tielt)
  • N35 ab der Kreuzung mit der N50 (Pittem) bis zur Kreuzung mit der N330 (Avekapelle)
  • N42 ab der Kreuzung mit der N8 bis zur Grenze mit Wallonien
  • N43 ab der Kreuzung mit der R8 in Kortrijk bis zur Kreuzung mit der Zubringerstraße zur R4 in Gent
  • N73 ab dem Zentrum von Heppen (Anfang N73) bis zur Kreuzung mit der N762 in Kinrooi

Wallonien

In der Wallonie werden dem mautpflichtigen Straßennetz 4 km Straße hinzugefügt:

N5: ab der Kreuzung mit der N5 (Couvin) bis zum Autobahnkreuz “Ry de Rome”. Dabei handelt es sich um den ersten Abschnitt der Umgehungsstraße von Couvin. Dieser seit Kurzem eröffnete Abschnitt trägt zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Mobilität bei.

2. Die Tarife

Wie bereits zuvor angekündigt werden die Tarife für das Sofico-Netzwerk in Wallonien zum 1. Januar angepasst. In Flandern und Brüssel wird an diesem Datum eine Differenzierung der Tarife für Euro 5- und Euro 6- Fahrzeuge eingeführt. Die Tarife für ein Euro 5-Fahrzeug erhöhen sich um 1 Cent.

Ab dem 1. Januar gelten die folgenden Tarife auf den mautpflichtigen Straßen in Belgien:

3. Höhe der Geldstrafen

Zum 1. Januar 2018 ändert sich auch das Geldbußensystem. Anstelle einer pauschalen Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro pro festgestelltem Verstoß wird eine variable Geldbuße eingeführt, der von der Schwere des Verstoßes abhängt. Nachfolgend die Geldbußen:

1.000 Euro für einen Verstoß der Kategorie A:

  • Manipulation der elektrischen Registrierungsvorrichtung (On Bord Unit) zu Betrugszwecken
  • Fälschung der für die Bestimmung des zulässigen Höchstgewichts und der Euro-Emissionsnorm benötigten Fahrzeugpapiere (zu Betrugszwecken)

800 Euro für einen Verstoß der Kategorie B:

  • eine für Belgien vorgeschriebene elektronische Registrierungsvorrichtung (OBU) ist im Fahrzeug nicht vorhanden
  • für das betroffene Fahrzeug wurde kein Dienstleistungsvertrag mit einem für die Mauterhebung in Belgien zugelassenen Providern abgeschlossen

500 Euro für einen Verstoß der Kategorie C:

  • die elektronische Registrierungsvorrichtung (OBU) ist nicht eingeschaltet
  • die an Bord des Fahrzeugs vorhandene elektronische Registrierungsvorrichtung (OBU) stammt von einem anderen Fahrzeug
  • Nutzung des Straßennetzes, obwohl der Dienstleistungsvertrag mit dem Provider gekündigt wurde
  • Nutzung des Straßennetzes mit einer OBU, nachdem die zur Verfügung gestellten Geldmittel nicht mehr ausreichen
  • die OBU signalisiert ein Problem oder scheint nicht zu funktionieren und der Halter des Fahrzeugs setzt sich nicht unverzüglich mit dem Dienstleister in Verbindung
  • die OBU signalisiert ein Problem oder scheint nicht zu funktionieren und der Halter des Fahrzeugs setzt sich zwar unverzüglich mit dem Dienstleister in Verbindung, führt aber die erhaltenen Anweisungen nicht aus

100 Euro für einen Verstoß der Kategorie D:

  • jeder andere Verstoß gegen die Mauterhebung, die oben nicht angegeben ist

4. Zusätzliche Kategorie mit mautpflichtigen Fahrzeugen

Darüber hinaus gibt es ab 1. Januar 2018 eine zusätzliche Fahrzeugkategorie, für die die LKW-Maut gilt. Es handelt sich um die sogenannten BE-Sattelzüge: Sattelzüge der Kategorie N1 (≤ 3,5 Tonnen) mit Karrosseriecode BC, die einen Auflieger ziehen und deren Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen beträgt. Für diese gilt die gleiche Maut wie für Lastwagen. Die Gebühr pro Kilometer hängt von der Gewichtsklasse, der Emissionsnorm und der benutzen Straße ab.

“Die LKW-Maut wurde im April 2016 als ein klares und flexibles Mauterfassungssystem eingeführt”, sagt Schoups, Generalverwalter von Viapass. “Das Gesetz sieht eine regelmäßige Auswertung und notwendige Anpassung des Systems durch die drei Regionen vor. Diese Anpassungen haben die drei Regionen jetzt innerhalb ihrer eigenen Befugnisse durchgeführt.”