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LKW-Maut für Sattelzugmaschinen unter 3,5 Tonnen hzG ab 1. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 gilt für Sattelzugmaschinen unter 3,5 t hzG von klasse N1 mit der Karosserienummer BC in Belgien die Maut. Diese Fahrzeuge müssen daher bei Fahrten in Belgien auf öffentlichen Straßen mit einer permanent eingeschalteten On Board Unit (OBU) ausgestattet sein.

Bei den betroffenen Sattelzugmaschinen handelt es sich um Fahrzeuge für den Güterverkehr. Sie verfügen lediglich über eine Kabine und eine Kupplungsscheibe für das Ankuppeln von Anhängern, wodurch das höchstzulässige Gesamtgewicht (hzG) der Kombination deutlich über 3,5 t hzG liegt. Es handelt sich um Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Eigenschaften nur für den Transport von Gütern geeignet sind. Sie unterscheiden sich dadurch von Lieferwagen mit Anhängerkupplung, die nur gelegentlich mit einem Anhänger verbunden werden. Hier finden Sie einige anschauliche Bilder und ein Poster über die neue Maßnahme.

Die drei Regionen haben entschieden, ab dem 1. Januar 2018 für diese Fahrzeugkategorie eine streckenabhängige Maut einzuführen. Diese Fahrzeuge müssen daher bei Fahrten in Belgien auf öffentlichen Straßen mit einer permanent eingeschalteten OBU ausgestattet sein. Die Abrechnung für diese Fahrzeuge basiert somit auf der Anzahl der zurückgelegten Kilometer sowie der Gewichtsklasse, Emissionsnorm und der benutzten Straße.

Fahrzeughalter, die mit dem Verfahren noch nicht vertraut sind, finden alle Informationen über den Erhalt und die Nutzung einer OBU auf der Website von Viapass. Hier finden sie ein ausführliches Q&A-Dokument, das die häufigsten Fragen klärt. Ein Beispielvideo zu Sattelzugmaschinen von unter 3,5 Tonnen findet sich auf Viapass‘ YouTube-Kanal.

Die OBU sind bei den von Viapass akkreditierten Dienstleistern erhältlich. Zudem stehen Ihnen an den 128 Service-Stationen in Belgien und in Grenznähe Verkaufs-Automaten zur Verfügung.